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Blogeinträge zu diesem Thema auf unserem CrameriBlog:

•   Erfolgreich Millionär die Tagesmotivation von Ernst Crameri
•   Wellness- und Golfhotel Andreus im Passeiertal in der Penthousesuite
•   Lehrgang Beauty und Wellness bei Crameri Naturkosmetik
•   Andreus das einzige 5* Hotel in Südtirol mit Reitstall
•   Auf der Leipziger Buchmesse die Autoren Sven Flohr und Ernst Crameri

...alle passenden Einträge anzeigen

Reisebedingungen
     
 

1.) ABSCHLUß DES REISEVERTRAGES
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Der Reisevertrag kommt erst dadurch zu Stande, daß wir
Ihnen die Buchung und den Preis bestätigen. Weicht der
Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so ist dies ein neues Angebot unsererseits. Dann sind wir
an dieses neue Angebot zehn Tage gebunden. Der Reise-
vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande. Wenn Sie uns innerhalb von zehn Tagen die
Annahme erklären. Ein Reiseanmelder, der außer sich
selbst auch andere Reiseteilnehmer anmeldet, haftet neben
diesen anderen, sofern er ausdrücklich und gesondert
erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller
von ihm angemeldeten Personen einzustehen.

2.) BEZAHLUNG
Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und der
Rechnung wird unverzüglich je Person eine Anzahlung in
Höhe von 10 % des Reisepreises fällig, mindestens jedoch
€ 50,-. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der
Regel ca. vier Wochen vor Reiseantritt. Dann wird die
Restzahlung fällig, sobald Sie Reiseunterlagen erhalten,
durch die Ihnen eigene Rechte gegen die Leistungsträger
eingeräumt werden, und sicher gestellt ist, daß der
Reiseveranstalter nicht von der gemäß Ziffer 7 dieser
Bedingungen zurücktritt, spätestens vor Antritt der
Reise gegen Aushändigung oder Zugang der Unterlagen.
Wird der Reisepreis zum Reiseantritt zu den genannten
Zeiten nicht vollständig bezahlt, oder kann die erfolgte
Zahlung mangels Gutschrift auf dem Konto durch geeignete
Belege nicht bewiesen werden, besteht ein Anspruch auf
Teilnahme an der Reise nicht mehr. In diesem Fall
entsteht als Entschädigung Zahlung der Kosten, die bei
einem Rücktritt des Reisenden unmittelbar vor Reisebeginn
gemäß Ziffer 5 der Reisebedingungen zu entrichten sind.
Können wir Ihre Buchung nicht bestätigen, und nehmen Sie
auch unser Ersatzangebot nicht an, so wird die geleistet
Anzahlung unverzüglich zurückerstattet.

3.) LEISTUNGEN UND PREISE
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen in unseren Ausschreibungen bzw.
Reisebestätigungen, die für den Reisezeitraum gültig sind.
Das Gleiche gilt auch für den von Ihnen zu entrichtenden
Reisepreis. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung des Reiseveranstalters. Ihren Wünschen nach
Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgedruckt sind,
bemühen wir uns nachzukommen. Sie sind nur dann verbind-
lich, wenn diese ausdrücklich durch den Veranstalter
schriftlich bestätigt werden. Wir sind berechtigt, für
Sonderleistungen einen Zuschlag zu berechnen. Keine Buchungs-
stelle ist berechtigt Zusagen zu geben, die über den Vertrags-
inhalt weitergehende Leistungen beinhalten. Für Angaben in
Prospekten von Hotels, Redereien oder sonstigen Ver-
anstaltern können wir keine Haftung übernehmen, auch
wenn Sie von uns oder unseren Buchungsstellen ausge-
geben werden.

4.) LEISTUNGS - UND PREISÄNDERUNGEN
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertrags-
abschluß nötig werden, und die von uns nicht wieder Treu
und Glauben herbei geführt sind, sind gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind, und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen. Bei Leistungsänderungen, sprich
Abweichungen, werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis
setzen, sofern uns dies möglich ist, und die Änderungen
und Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Sind
diese erheblich, daß der Gesamtzuschnitt der Reise verändert
wird, und Sie die Reise unter diesen Umständen nicht mehr
antreten wollen, werden wir geleistete Anzahlungen umgehend
zurückerstatten. Treten Sie die Reise dennoch in Kenntnis des
Umfangs der Leistungsänderung an, so ist eine mit der
Änderung begründete Kündigung des Reisevertrages nach
Reiseantritt ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, die
ausgeschriebenen und bei der Buchung bestätigten Preise aus
wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der
Reisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsabschluß liegt.
Bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt sind wir
verpflichtet den Reisenden über eine nachträgliche Änderung
des Reisepreises zu unterrichten. Innerhalb von zehn Tagen
sind Sie berechtigt, bei einer Preiserhöhung von 10 %,
vom Vertrag zurückzutreten.

5.) RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN - UMBUCHUNGEN - ERSATZPERSONEN
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktre-
ten. Die Rücktrittserklärung sollte in jedem Fall, in Ihrem
eigenen Interesse schriftlich erfolgen, und wird an dem Tag
wirksam, an dem Sie bei uns eingeht. Maßgebend ist unser
Posteingangsstempel. Treten Sie zurück, oder die Reise nicht
an, können wir eine angemessene Entschädigung für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen
verlangen. Nach unserer Wahl können wir Höhe der Entschädi-
gung konkret oder pauschaliert berechnen. In der Regel belaufen
sich die Rücktrittsgebühren pro Person bis zum:
50. Tag vor Reiseantritt 4 %
49. - 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
21. - 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 14. Tag vor Reiseantritt 75 %
des Reisepreises. Oder wenn und soweit uns durch die Leistungs-
träger höhere Gebühren auferlegt werden, Rücktrittsgebühren bis
zur Höhe des Reisepreises. Auf Ihren Wunsch nehmen wir Abänderungen
der Reiseanmeldung (Umbuchung), soweit möglich vor. Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, der Unterkunft oder
der Beförderungsart. Umbuchungen sind nur bis zum 50. Tag vor
Reiseantritt möglich. Gegen eine Umbuchungsgebühr von € 25,- pro
Person. Nach Ablauf der Frist, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von Reisevertrags-
bedingungen gemäß den vorhin aufgeführten Rücktrittsgebühren
durchgeführt werden. Bis zum Reisebeginn können Sie für sich
eine Ersatzperson bestellen. In jedem Fall werden Mehrkosten
von € 25,- erhoben. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen,
wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Aus diesen wichtigen Gründen gelten die vor-
erwähnten Rücktrittsbedingungen. Alle vorgenannten Bedingungen
gelten entsprechend auch bei Rücktritt oder Umbuchung von Teil-
leistungen, die später als 50 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

6.) REISERÜCKTRITTS-KOSTENVERSICHERUNG
Diese ist im Reisepreis nicht enthalten, kann jedoch über uns
bei der ELVIA-Reiseversicherungsgesellschaft im München, oder
in jedem Reisebüro, in dem Sie unsere Reise buchen, abgeschlos-
sen werden.

7.) RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG
Ist die in der Ausschreibung oder der Reisebestätigung angegebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis
zwei Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurückzutreten. Bis
vier Wochen vor Antritt der Reise können wir vom Reisevertrag
zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns die Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, bei der Durch-
führung. Die wirtschaftlich Opfergrenze ist dann überschritten,
wenn das Buchungsaufkommen und die Kosten für diese Reise in
einem so krassen Mißverhältnis stehen, daß die Durchführung der
Reise uns als Veranstalter nicht mehr zugemutet werden kann,
ohne daß dies alleine auf einem Kalkulationsfehler beruht.
Wird die Reise aus dem genannten Grunde abgesagt, und machen
Sie von einem vergleichbaren Ersatzangebot keinen Gebrauch,
so erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück,
zuzüglich € 10,- für Pauschalen, Buchungsaufwand. Sofortige
Kündigung, wenn der Reisende ungeachtet der Abmahnung durch
uns nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertrags-
widrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerecht-
fertigt ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt
der Teilnehmer selbst. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den
Reisepreis. Den Wert der ersparten Aufwendungen müssen wir an-
rechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch
genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl.
Erstattungen durch die Leistungsträger.

8.) NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise
nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, sofern die
Leistungen nicht völlig unerheblich sind, oder wenn eine Erstattung
behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. 20 % des
zu vergütenden Betrages werden als Ausgleich für zusätzliche Mühen
und Kosten von uns einbehalten.

9.) HAFTUNG
Wir sind um eine gewissenhafte Reisevorbereitung und Durchführung
und die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger bemüht. Wir haften
als Veranstalter nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
fremdvermittelten Leistungen. Ebenso die Richtigkeit der Beschreib-
ungen aller in diesem Prospekt genannten Reisedienstleistungen,
jedoch nicht für Angaben in Hotel- Orts- oder Schiffsprospekten.

10.) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die vertragliche Haftung ist auf die Höhe des dreifachen Reise-
preises beschränkt. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vor-
sätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit
der Veranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers ver-
antwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche gegen den
Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reise-
veranstalter bei Personenschäden bis € 150.000,- je Kunde
und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je
Kunde und Reise € 8.000.-. Liegt der Reisepreis über € 1.333,-
ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen
Interesse der Abschluß einer Reiseunfall - und Reisegepäck-
versicherung empfohlen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden, (Sportveranstaltung, Theater-
besuche, Ausflüge, Ausstellungen usw.) und die in den Reise-
ausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch
auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können
wir uns als Reiseveranstalter Ihnen gegenüber hierauf berufen.

11.) MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, um das Entstehen von Schäden zu vermeiden, oder
gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der ört-
lichen Reiseleitung an Ort und Stelle oder uns direkt mitzu-
teilen. Bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks sind
sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen.
Kommen Sie diesen Verpflichtungen durch eigenes Verschulden
nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche in soweit nicht zu.

12.) AUSSCHLUßFRIST UND VERJÄHRUNG
Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen Leistungsstö-
rungen des Reisevertrages sind innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend
zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich
geschehen. Ihre Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem
vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren drei Jahre nach Beendigung
der Reise.

13.) PASS - VISA - ZOLL - DEVISEN - GESUNDHEITS - UND
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Für die Einhaltung derartiger Bestimmungen sind Sie selbst
verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die daraus ent-
stehen, gehen zu Ihren Lasten. Hinsichtlich der zur Ein-
haltung oder der zur Sicherheit und Ordnung gebotenen
Verhaltens sind die Anweisungen unserer Leistungsträger
zu befolgen.

14.) GERICHTSSTAND
Klagen gegen den Reiseveranstalter
sind an dessen Betriebssitz zu erheben.

15.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertra-
ges hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedin-
gungen. Die Berichtigung von Druck - und offensichtlichen
Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Veranstalter:
CRAMERI - NATURKOSMETIK,
Am Kurpark,
67098 Bad Dürkheim,
Tel. 06322 - 5734,
Fax 66071

 
Diese Seite ist ein Angebot der CRAMERI NATURKOSMETIK GmbH - http://www.crameri.de/